A
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) und Dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2
„Mittelschwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) *
A1
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) und Dreirädrige Kraftfahrzeuge *
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), Dreirädrige Kleinkrafträder und Vierrädrige Kleinkrafträder *
B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A *
BE
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger *
B96
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder Lkw) und Anhänger *
C
„Schwere Lkw“: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A *
CE
Kombination aus Kraftfahrzeugen des Klasse C und Anhänger *
C1
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasen AM, A1, A2 und A *
C1E
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger und Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger *
L
Zugmaschinen sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder fortwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind *
T
Landwirtschaftliche Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen *
MOFA
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – *